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Lebensmittelhygieneverordnung

Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) ist am 08.02.98 in Deutschland in Kraft getreten und ersetzte die Hygienevorschriften der einzelnen Bundesländer. Die spezialrechtlichen Hygienevorschriften (z.B. die Fleischhygiene- oder die Fischhygieneverordnung, usw.) waren davon aber nicht betroffen und gelten auch weiterhin.

An wen richtet sich die LMHV?

Die LMHV richtet sich an alle Unternehmen, die im Anschluß an die Urproduktion gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen und beschreibt die hygienischen Grundanforderungen für diese Tätigkeiten.

Kurzbeschreibung der LMHV

Gemäß dem Hygienegebot der LMHV dürfen Lebensmittel nur so hergestellt werden, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, daß sie nicht der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind.

Die abzuwehrende "nachteilige Beeinflussung" ist in der LMHV als jede "ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln" durch verschiedenste Umstände charakterisiert.

Wie setzt man die LMHV um?

Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sind angemessene Sicherungsmaßnahmen festzulegen, durchzuführen und zu überprüfen.
Dazu ist ein Eigenkontrollsystem nach HACCP zu nutzen und entsprechend zu dokumentieren. Es besteht eine Darlegungspflicht nach $ 41 LMBG gegenüber der Behörde.
Die Verpflichtung zum Einsatz eines Eigenkontrollsystems nach HACCP Grundsätzen sowie zur Schulung des Personals gilt ab 08.08.98.
Die Anlagen enthalten Vorgaben hinsichtlich der Beschaffenheit von Betriebsstätten, Räumen, Anlagen und Geräten sowie Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Personen, die mit Lebensmitteln umgehen sind entsprechend ihrer Tätigkeit zu schulen. Diese Forderung wird durch die DIN Norm 10514 "Hygieneschulung" begleitet.

Was sollten Sie beachten?

Sie sind verantwortlich für die Einhaltung des HACCP-Konzeptes in Ihrem Betrieb!
Wir wollen Ihnen bei der Umsetzung eine kleine Hilfestellung geben.

Befolgen Sie die Hygienevorschriften für Ihren Betrieb!
Die Hygienevorschriften für Ihren Betrieb erfahren Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.

Schulen Sie regelmäßig sich selbst und Ihre Mitarbeiter!
Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen unbedingt geschult werden!!
Im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der IHK-Organisation können Sie nach Schulungen in Ihrer Nähe suchen.

Führen Sie einen Hygieneplan!
Es gibt zwar keine Verpflichtung zur schriftlichen Dokumentation der Maßnahmen; es ist aber unbedingt ratsam, einen Hygieneplan zu führen, in dem Kontrollpunkte, Maßnahmen und die regelmäßige Durchführung vermerkt sind.

  


  

Hygiene-Ausschlussklausel / Hygiene Disclaimer
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß alle Ausführungen auf unserer Homepage zum Thema "Hygiene" lediglich Tipps und Ratschläge darstellen, für die keinerlei Haftung übernommen wird.
Wir sind bemüht, die Seiten bzw. Gesetzestexte auf dem aktuellen Stand zu halten.

Weitere Informationen:
05.09.2010
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